Die ÖVP will einem erweiterten
Pestizidverbot nicht zustimmen. Darüber braucht man sich nicht wundern. Die
Lobby von Bauernbund und der Chemieindustrie ist nun mal gut in dieser Partei,
die sich nichts um Mensch und Umwelt schert, vertreten.
„Die Zulassung ist EU-weit
einheitlich geregelt, und Österreich kann deshalb nicht beliebig
Einschränkungen bzw. weitreichendere Verbote aussprechen. Diese bedürfen
vielmehr bestimmter Voraussetzungen, beispielsweise einer wissenschaftlichen
Begründung“, lautet die faule Ausrede von ÖVP-Agrarsprecher Jakob Auer. Es
könne sonst zu einem Vertragsverletzungsverfahren kommen.
„Der Experte vom
Verfassungsdienst hat eindeutig gesagt, dass weitergehende Verbote nach der
EU-Verordnung möglich wären“, widerspricht der Agrar-Sprecher der Grünen,
Wolfgang Pirklhuber. Auch Gerhard Huber vom BZÖ sieht dies anders: „Der
Verfassungsdienst hat eindeutig gesagt, dass man gewisse Sachen machen kann. Es
könnte zwar sein dass die EU ein Vertragsverletzungsverfahren einleitet, aber
die Deutschen und Italiener haben schon vor Längerem strengere Maßnahmen
gesetzt und kein Vertragsverletzungsverfahren bekommen.“
In Artikel 36 der EU-Verordnung
No 1107/2009 heißt es, dass wenn andere Maßnahmen wirkungslos sind, „so kann
ein Mitgliedstaat die Zulassung des Pflanzenschutzmittels in seinem Gebiet
verweigern, wenn er angesichts spezifischer ökologischer oder
landwirtschaftlicher Bedingungen berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass
das betreffende Produkt noch immer ein unannehmbares Risiko für die Gesundheit
von Mensch und Tier oder die Umwelt darstellt.“