Als für die AMS-Geschäftsstelle in Jenersdorf im Burgenland
eine neue Leiterin gesucht wurde, passierte etwas, was für das AMS eher typisch
ist. Etwas, dass niemanden verwundern sollte.
Eine Frau bewarb sich und bekam beim Bewerbungsgespräch
folgende Frage: „Warum können Frauen eigentlich nicht in der Erziehung der
Kinder ihre Erfüllung finden?“
Sie ließ sich dies nicht gefallen und reichte beim
Sozialministerium Beschwerde ein. Doch dort wurde die Frau ignoriert. Nun hat
der Verfassungsgerichtshof der Frau Recht gegeben.
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