Im Fall um den österreichischen Arzt, der unschuldig in den
Dubai der unterlassenen Hilfestellung vor Gericht stand, gab es nun ein Urteil.
Es ist allerdings nicht so wie es sein sollte. Statt eines Freispruches, gab es
eine Verurteilung zu lebenslanger Haft.
In Abwesenheit wurde Adelsmayr in einem Prozess voller Lügen
und gefälschter Dokumente für Schuldig befunden. Und die wahren schuldigen
bleiben weiter unbehelligt.
„Das Urteil ist natürlich eine sehr schwere Belastung, so
eine Farce. Begründbar ist es nicht. Es fällt mir schwer, das Urteil vernünftig
zu kommentieren“, sagt Adelsmayr hierzu. Immerhin hielt sich das Gericht an
nachweislich gefälschte Dokumente und half den tatsächlichen Tätern sich aus
der Affäre zu ziehen.
„Man hat den Ausführenden freigesprochen und mich als
Anstifter zu lebenslänglich verurteilt. (...) Dabei war ich nachweislich ab
zwei Tage vor dem Tod des Patienten gar nicht mehr im Dienst in dem Spital“,
kommentiert der Arzt.
Dazu kommt noch, dass Adelsmayr aus dem Ausland nicht
berufen kann. Dies kann er nur von Dubai aus. Doch fraglich wäre, ob man es
dort zulassen würde. Und der Arzt meint: „Die Staatsanwaltschaft in Dubai kann
noch gegen das Urteil berufen.“
Dies wird sie wohl tun. In Dubai beruft die
Staatsanwaltschaft automatisch, wenn es nicht die Höchststrafe gab. Und diese,
die Todesstrafe, hatte die Staatsanwaltschaft im Prozess gefordert.
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