Dienstag, 5. Februar 2013

Prölls Verschwendung von Steuergeldern



Der niederösterreichische Landeshauptmann Erwin Pröll ist wahrhaft scheinheilig. „In Niederösterreich werden für den Wahlkampf keine Kosten rückerstattet. Ich habe kein Verständnis dafür, dass es so etwas auf Bundesebene gibt. Das gehört abgestellt“, sagte er Anfang Mai 2012 zu der Reformdebatte zur Parteienfinanzierung und vom Bund die Streichung der Wahlkampfkostenrückerstattung gefordert.

Dort spielte man dann auch mit und beschloss eine Woche später ein entsprechendes Gesetz. Dies geschah am 27. Juni des Vorjahres. In dieser Verfassungsbestimmung heißt es: „Eine darüber hinausgehende Zuwendung an politische Parteien und wahlwerbende Parteien zur Bestreitung von Wahlwerbungskosten (...) ist unzulässig“.

Dennoch wurde im Juli 2012 im niederösterreichischen Landtag ein neues Gesetz über die Wahlkampfkosten-Rückerstattung beschlossen. Pröll gönnte sich ein paar Millionen auf Kosten der Steuerzahler.

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