Der niederösterreichische
Landeshauptmann Erwin Pröll ist wahrhaft scheinheilig. „In Niederösterreich
werden für den Wahlkampf keine Kosten rückerstattet. Ich habe kein Verständnis
dafür, dass es so etwas auf Bundesebene gibt. Das gehört abgestellt“, sagte er Anfang
Mai 2012 zu der Reformdebatte zur Parteienfinanzierung und vom Bund die
Streichung der Wahlkampfkostenrückerstattung gefordert.
Dort spielte man dann auch mit
und beschloss eine Woche später ein entsprechendes Gesetz. Dies geschah am 27.
Juni des Vorjahres. In dieser Verfassungsbestimmung heißt es: „Eine darüber
hinausgehende Zuwendung an politische Parteien und wahlwerbende Parteien zur
Bestreitung von Wahlwerbungskosten (...) ist unzulässig“.
Dennoch wurde im Juli 2012 im
niederösterreichischen Landtag ein neues Gesetz über die
Wahlkampfkosten-Rückerstattung beschlossen. Pröll gönnte sich ein paar
Millionen auf Kosten der Steuerzahler.
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