Montag, 16. Dezember 2013

Die Konversionstherapie gehört verboten



In manchen Ländern der Welt sind Konversionstherapien, also die sogenannte „Heilung der Homosexualität“, erlaubt. Ein Verfahren, dass die Würde des Menschen verletzt und schwere psychologische und auch körperliche Schäden verursacht. Glücklicherweise wird dieses Verbrechen in immer mehr Teilen  der Welt verboten.

Grundlage für diese Abscheulichkeit, welche sich „Therapie“ schimpft, stammt vom amerikanischen Psychiater Joseph Nicolosi, Gründer der "Nationalen Vereinigung für Forschung und Therapie von Homosexualität" in den USA. Er ging davon aus, dass Schwule zu wenig Männlichkeit besitzen und diese in ihren Sexualpartnern suchen. Auch ein fehlender Vater und eine überfürsorgliche Mutter Grund für die Homosexualität.

Der britische Journalist Patrick Strudwick, veröffentlichte Anfang Februar 2010 in der Zeitung Independent einen interessanten und hochbrisanten Bericht über diese Ex-Gay-Organisationen. Strudwick schleuste sich in solche Therapien ein und berichtete detailliert von den „Behandlungen“ durch eine Psychotherapeutin und einen Psychiater. Gebete, freundschaftlicher Kontakt zu anderen Männern und das Finden seiner Männlichkeit durch Blick auf seinen nackten Körper sollten ihn zum Ziel der Heilung führen.

Diversen Studien zu Folge sind diese Konversionstherapien schädlich und zeigen keine Erfolge. Die New Yorker Psychologen Ariel Shidlo und Michael Schroeder veröffentlichten 2001 eine Studie, in der sie 202 Personen, die sich einer "Therapie" unterzogen hatten, befragten. 178 Personen, also eine sehr große Mehrheit, gab an, dass der Wandel ihrer sexuellen Orientierung gescheitert sei. Viele von ihnen hatten mit psychischen Problemen zu kämpfen.

Aus diesem Grund plädiere ich für ein Verbot der Konversionstherapie. Dieses Verfahren, welches ich lieber als Folter bezeichnen möchte und somit eine Entwürdigung von Menschen darstellt, darf unter keinen Umständen legal durchgeführt werden. Individuen, die im wahrsten Sinne des Wortes gegen die Menschenrechte verstoßen, dürfen nicht ungestraft mit diesem Verbrechen durchkommen. Aus diesem Grund gehört die Konversionstherapie sowie die Unterstützung bei und zur Durchführung dieser Therapie verboten.

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