Man kann mir
wohl zustimmen, wenn ich behaupte, dass die Klientelpolitik der etablierten
Parteien, die Demokratie in diesem Land zunehmend gefährdet. Aber an diesem
Problem kann sich nichts ändern, da es im Parlament einen Fraktionszwang gibt,
der dafür sorgt, dass einzelne Mandatare nicht so stimmen können, wie sie es
wollen, sondern wie es die Parteispitze vorgibt. Halten sie sich nicht daran,
haben die betroffenen Abgeordneten das Problem, dass sie bei der nächsten Wahl
nicht kandidieren dürfen oder auf einen unwählbaren Platz rutschen. Und Vorzugsstimmen
können in letzteren Fällen nicht viel bewirken. Das heißt, einfach gesagt, dass
ein Politiker der eigenen Fraktion Rechenschaft ablegen muss und nicht dem
Volk.
Um dieses Problem zu beheben, muss einiges getan werden und es bedarf dabei
nicht einer einzigen Lösung, sondern eines ganzen Reformpaketes. Soll heißen,
wir benötigen eine große Demokratiereform.
Punkt eins betrifft die Geschäftsordnung des Nationalrates. In diese muss
eingefügt werden, dass wirklich ausnahmslos jede Abstimmung geheim durch zu
führen sein sollte und durch nichts und niemandes aufgehoben werden kann. Nur
so kann ein Abgeordneter seine oder ihre eigene Wahl treffen und braucht nicht
so zu stimmen, wie es eine kleine Möchtegernelite vorgibt. Somit würden die
MandatarInnen an Unabhängigkeit gewinnen.
Dies ist noch zu wenig. Es muss noch sorge getragen werden, dass zum einen
jeder Mandatar auch wirklich die eigene Meinung vertreten kann, ohne
Konsequenzen von der eigenen Parteispitze befürchten zu müssen, und zum
anderen, dass jeder volljährige und wahlberechtigte Bürger sein Recht auf
demokratische Mitbestimmung wahrnehmen kann, ohne gleich einer Partei beitreten
zu müssen. Um dies zu erreichen, müssen mindestens die Hälfte der 183 Mandatare
des Nationalrats direkt gewählt werden. Also 92 Mandate, die durch eine
Personenwahl ins Parlament einziehen. Demnach würde jedes Bundesland, je nach
Einwohnerzahl, eine bestimmte Summe an Direktmandaten bekommen. Somit könnte
jeder Volljährige, der oder die, die notwendigen Unterstützungserklärungen
gesammelt hat, im eigenen Wahlkreis kandidieren. Und dies ist auch nicht all zu
schwierig, wenn man die Hürde auf 1% der Wahlberechtigten legt, denn man
bräuchte somit für eine Kandidatur im Schnitt ca. 600 Unterschriften.
Natürlich besteht die Möglichkeit, dass der eine oder andere direkt gewählte
Mandatar aus irgendwelchen Gründen frühzeitig ausscheidet. Damit die
bestehenden Mandatsverhältnisse sich nicht ändern, schlage ich vor, dass jeder
dieser Kandidaten mit einem so genannten Nachrutschern antreten, die im Falle
eines Ausscheidens den Platz des oder der VorgängerIn einnehmen.
Des Weiteren muss es eine absolute Transparenz bei den Gehältern der Mandatare
geben. Das heißt, jeder und jede die ein öffentliches Amt bekleidet, welches
vom Volk gewählt wurde oder dieses in der Öffentlichkeit vertritt, sollte
verpflichtet sein alle Einnahmen offen zu legen. Damit meine ich nicht nur die
Höhe der Gehälter, sondern auch woher diese kommen. Natürlich könnte man hier
einwerfen, dass dies ein Eingriff in die Privatsphäre ist. Allerdings ist das
nicht ganz richtig. Denn, wer ein öffentliches Amt antritt, wird zu einer
Person des öffentlichen Interesses und da die Damen und Herren in politischen
Funktionen unsere offiziellen Vertreter sind und Entscheidungen über uns, die
Einwohner der Republik Österreich, treffen, haben wir Sehrwohl das Recht zu
erfahren, in welchen Diensten jeder einzelne Abgeordnete noch steht.
Punkt drei betrifft die direkte Demokratie. Volkszählungen sollten Klasklar in
bindende Volksabstimmungen führen können. Doch es muss gewisse Regeln geben.
Erstens muss die Formulierung einfach zu verstehen sein und zu einer Ja oder
Nein Abstimmung führen. Zweitens muss klar sein, was gefragt werden darf und
was nicht. Es muss sichergestellt werden, dass eine Volksabstimmung über
bestimmte Themen NICHT durchgeführt werden darf. Als Beispiel möchte ich
anführen, dass eine Volksabstimmung NIEMALS zu einer Einschränkung von
Demokratie oder der Menschenrechte führen darf. Auch die Wiedereinführung der
Todesstrafe, sollte unter keinen Umständen zur Abstimmung gebracht werden.
Drittens muss es eine eindeutige Hürde geben, die immer an der aktuellen
Bevölkerungszahl gemessen wird, denn auch eine Volksabstimmung, egal um welches
Thema es bei dieser geht, kostet Geld. Daher schlage ich eine Hürde von 10%
vor. Weiters sollte eine Volksabstimmung nur bindend sein, wenn auch wirklich
mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten an dieser Teil nimmt.
Ausgenommen aus obigen, muss die Verfassung sein. Diese sollte nur mit
Zustimmung des Parlaments geändert werden können.
Und zu guter letzt noch der Bundesrat. Dieser ist, in seiner derzeitigen Form,
nicht mehr Zeitgemäß. Daher befürworte ich das dieser umgeformt und zu einer
richtigen Ländervertretung wird. Als Vorbild sollte uns Deutschland dienen, wo
der Bundesrat aus Vertretern der jeweiligen Landesregierungen besteht. Somit
würde man sich die 62 Gehälter für die Abgeordneten sparen, die zusammen pro
Jahr mehrere Millionen Euro betragen.