Gestern wurde der ehemalige
Innenminister und EU-Abgeordneter Ernst Strasser für Schuldig befunden. Der
Richter glaubte kein Wort der verarschenden Lüge über angebliche Geheimagenten
und verhängte über den einstiegen VP-Politiker eine Haftstrafe von vier Jahren.
Ein gerechtes Urteil, kann ich
dazu nur sagen. Und es ist ein großer Schritt im Kampf gegen die Korruption im
Sumpf der Politik. Es wird, so hoffe ich, eine Signalwirkung haben und die
Initialzündung zu weiteren Strafverfahren gegen korrupte Politiker und Lobbyisten,
die glauben, über dem Gesetz zu stehen.
„Die Strafhöhe ist maßlos
überzogen. Das steht in überhaupt keiner Relation. Wenn einer ein 15-jähriges
Mädchen vergewaltigt, kriegt er beim ersten Mal weniger“, sagte Strassers
Verteidiger Thomas Kralik im Interview mit der APA. Dies ist eine reine Realitätsverdrehung.
Man kann diese beiden Delikte nicht miteinander vergleichen. Immerhin ist
Korruption kein Kavaliersdelikt, sondern eine Schädigung der Gesellschaft, der
Demokratie und der Verfassung.
Daher vertrete ich die Ansicht,
dass das Urteil von vier Jahren Haft zu Milde sei. Man hätte Strasser ruhig die
Höchststrafe von zehn Jahren Gefängnis geben können. Immerhin handelt es sich
in Strassers Fall nicht nur um die Republik Österreich, deren Ansehen er
beschmutzte, sondern um ganz Europa.
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