Sonntag, 26. Februar 2012

Es gibt zu viel Föderalismus in Österreich

Es ist eine Schande, dass es in Österreich neun Jugendschutzgesetze gibt. Und nicht ein Einheitliches. Zwar hat der zuständige Minister Mitterlehner 2009 noch groß behauptet: „Wir schauen uns das nicht mehr lange an.“

Doch jetzt hat er aufgegeben, weil sich zwei Bundesländer, Vorarlberg und Kärnten, quergelegt haben. Weniger wegen dem Inhalt, sondern wegen dem Abgeben von Kompetenzen. Denn wenn es tatsächlich wegen dem Inhalt wäre, dann wäre man zu einer Einigung gekommen.

Aber die Länder haben im Allgemeinen zu viele Befugnisse. Neben dem Jugendschutz obliegt ihnen auch die Verantwortung über Gemeindeorganisation, Organisation der Landesbehörden, Kindergartenwesen, Natur- und Landschaftsschutz, Baurecht, Raumplanung, Wohnbauförderung, Abwasser- und Abfallbeseitigung, Straßenwesen (ausgenommen Bundesstraßen), Grundverkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken, Ausländergrundverkehr, Getränkesteuer, Jagd und Fischerei, Sport-, Schischul- und Bergführerwesen, Sozialhilfe und Behindertenfürsorge, Sittlichkeitspolizei, Katastrophenhilfe und Rettungswesen, Kulturförderung, Landwirtschaftsförderung und Spitalswesen.

Das ist viel zu viel. Ein Staat wie Österreich mit seinen acht Millionen Einwohnern braucht keine neun unterschiedliche Gesetze, sondern nur eine einzige Bundesgesetzgebung.

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