Dienstag, 14. Februar 2012

Über den Staat im Staat

In Österreich gibt es einen Staat im Staat. Klingt zwar komisch, ist aber die Realität. Und dieser Staat im Staat hat sein eigenes Recht, hebt eigene Steuern ein und nimmt sich Privilegien, die ihm nicht zu stehen. Ja, es ist die katholische Kirche.

Durch das Konkordat von 1933, welches in Österreich in die Verfassung schaffte, welches der katholischen Kirche eine privilegierte öffentlich-rechtliche Stellung zuerkennt und ihre großen Handlungsspielraum lässt. Durch Paragraph eins dieses Vertrages wird der Staat im Staat gesichert und zugesagt, diese Anerkennung niemals ein zu schränken. Auch ist im Konkordat festgeschrieben, dass der katholischen Kirche zur Einhebung der Kirchensteuer Daten des Finanzamtes zu Verfügung stehen. Weiters stehen ihr auch die Meldedaten der Mitglieder zu Verfügung. Um den Staat im Staat zu komplimentieren und die weltliche Strafverfolgung zu behindern, entbindet das Beichtgeheimnis die Priester von ihren staatsbürgerlichen Pflichten, an der Aufklärung von Gewaltverbrechen mitzuwirken.

Als Großgrundbesitzer erhält die katholische Kirche zum einen mehrere Millionen an Förderungen, sondern ist auch noch als einer der größten Immobilienbesitzer vom Stiftungs- und Fondsgesetz ausgenommen. Außerdem ist der Kirchebeitrag steuerlich absetzbar, wodurch dem Staat eine enorme Summe abhanden kommt, und eine Vielzahl kirchlicher Einrichtungen sind von der Grundsteuer befreit.

Der Staat finanziert auch Einrichtungen der katholischen Kirche. Denn die Erhaltung katholischer Kindergärten und Privatschulen obliegt dem Staat. Andere Privatschulen müssen sich zur Gänze selbst finanzieren. Weiters werden die kirchlichen Fakultäten, die Gehälter der Religionslehrer und die Unterlagen für den Religionsunterricht werden vom Staat bezahlt. Die Kontrolle unterliegt allerdings dem Vatikan!

Per Gesetz ist der ORF gezwungen kirchliche Sendungen aus zu strahlen. Finanziert werden die Sendungen aber nicht von der katholischen Kirche. Nein, das macht der ORF. Weiters haben Kirchenvertreter durch die Kraft des Gesetzes je einen Vertreter in Stiftungs- und Publikumsrat des ORF sowie im Beirat der KommAustria. Anderen Religionsgemeinschaften, abgesehen von der evangelischen Kirche, werden diese Rechte nicht eingeräumt.

Natürlich stehen auch den katholischen Einrichtungen Zivildiener zu Verfügung, die vom Staat bezahlt werden. Außerdem sind Angehörige der Kirche von der Stellungspflicht ausgenommen und die Gehälter von Militärseelsorger sowie des Militärbischof werden von Steuergeldern finanziert.

Die Missbrauchs-Verbrechen der katholischen Kirche werden nicht wie Üblich von einer unabhängigen Kommission untersucht, sondern von einer selbst zusammen gewürfelten. Dieser ist nur der katholischen Kirche Rechenschaft schuldig.

Die Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt erstellte einen detaillierten Bericht über die Schattenseite der römisch-katholischen Kirche (http://www.betroffen.at/wp-content/uploads/2010/11/PM-Bericht1.pdf):
• Die Mehrzahl der Misshandlungen hat
sich über 2 bis 5 Jahre erstreckt.
• 12% der Betroffenen waren zu Beginn der Übergriffe erst sechs Jahre oder jünger (!).
Der Großteil der Misshandlungen (79,5%) ereignete sich zwischen dem 7. und dem 14. Lebensjahr.
• Allein bei der Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt wurden 422 Personen als kirchliche Täter genannt. Die meisten davon leben noch, einige sind noch immer im Dienst.
• Die Mehrzahl (63%) der Täter waren geweihte Priester.
• Ein Viertel der TäterInnen drohte den Kindern mit der Hölle, mit Gewalt oder mit Versündigung, sollten sie über die erlittenen Gewaltverbrechen sprechen.
• Missbrauchs-Täter hatten in der katholischen Kirche quasi Jobgarantie. Pfarrer wurden nur versetzt. Anzeigen von kirchlicher Seite gab es nicht. Selbst strafrechtlich verurteilte Priester wurden nach Erledigung der Haftstrafe neuerlich als Seelsorger eingesetzt und fanden dort neue Opfer.

Trotz alledem stehen der Kirche Recht zu, die sonst niemand in diesem Land hat. Es sind Rechte, die meines Erachtens gegen die Grundprinzipien der Demokratie verstoßen und nicht in Einklang mit den Menschenrechten stehen. Es darf einfach nicht sein, dass ein Verein, Organisation oder eine Einrichtung gleicher als gleich ist. Deshalb müssen die Privilegien der Kirche endlich fallen. Die Initiative gegen Kirchenprivilegien setzt sich daher für die Abschaffung dieser Ungerechtigkeit ein.

http://www.kirchen-privilegien.at

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